: Ermittler wühlen weiter im kölschen Müll
Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere ehemalige Mitarbeiter des Trienekens-Konzerns. Sie sollen das Duale System Deutschland um 38 Millionen Mark geschädigt haben. Ob jedoch Anklage erhoben wird, ist ungewiss
Köln taz ■ Regine Appenrodt gibt sich zugeknöpft. „Die Ermittlungen laufen noch“, sagte die Oberstaatsanwältin zur taz. Es sei noch offen, ob Anklage erhoben werde. Der Grund für ihre Zurückhaltung ist nachvollziehbar: Die Kölner Staatsanwaltschaft wühlt mal wieder tief im Müll. Sie geht Vorwürfen nach, denen zufolge das Duale System Deutschland (DSD) in Köln in den Jahren 1996 bis 2001 um ingesamt rund 38 Millionen Mark geschädigt worden sein soll.
Der Verdacht: Müllmengen sollen mehrfach gewogen und falsch abgerechnet worden sein. Außerdem soll Müll etwa aus Belgien billig hinzugekauft worden sein, um ihn in der Domstadt unter den Verpackungsabfall aus den Sammelcontainern zu mischen. Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten soll die Manipulationen bestätigen.
Gegen 15 Beschuldigte – angeführt vom einstigen „Müll-König“ Hellmut Trienekens – wird wegen ihrer möglichen Beteiligung an dem Betrug ermittelt. Unter ihnen sollen sich auch der heutige Manager des Kölner Entsorgungsunternehmens Intersehroh, Michael Mevissen, und Wolfgang Schänzler, der ehemalige Geschäftsführer des 1. FC Köln befinden. Beide arbeiteten früher für Trienekens. Ebenfalls mit dabei: der Chef der Kölner Müllverbrennungsanlage Peter-Olaf Hofmann und Joachim Domrös, Schänzlers einstiger Stellvertreter in der Kölner Trienekens-Niederlassung.
Das belastende Gutachten hat die Staatsanwaltschaft inzwischen deren Verteidigern zur Verfügung gestellt. Die weisen die Anschuldigungen gegen ihre Mandanten vehement zurück. Die Verantwortlichen der Firma Trienekens, so erklärte Domröses Anwältin Gaby Münchhalffen, hätten „umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Mai 2000“ selbst zwei Gutachten in Auftrag gegeben, um Klarheit zu schaffen. „Beide Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass keine Unregelmäßigkeiten im Geschäftsverkehr festzustellen sind.“ Die von der Anklagebehörde nun erneut erhobenen Vorwürfe seien deswegen „weder haltbar noch zutreffend“.
Pascal Beucker