Die „Pille danach“

betr.: „Abtreibung soll leichter werden“ (Expertenkommission empfiehlt, die „Pille danach“ ohne ärztliche Beratung zu verkaufen) von Ulrike Winkelmann, taz vom 8. 7. 03

Die Wahl Ihrer Überschrift zur geplanten Rezeptfreiheit der „Pille danach“ ist verheerend. Leider ist bei Ihrem Artikel genau das passiert, was unter allen Umständen vermieden werden sollte: die Verwechslung der „Pille danach“ und der so genannten „Abtreibungspille“, gemeint ist damit der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne in den ersten 49 Tagen einer Schwangerschaft.

Im Gegensatz dazu ist die „Pille danach“ ein Hormonpräparat zur Nachverhütung. Es enthält ein Gestagen und kann bis zu 72 Stunden nach ungeschütztem Verkehr eingenommen werden, wenn nach ungeschütztem bzw. unzureichend geschütztem Verkehr die Angst vor einer ungewollten Schwangerschaft besteht (z. B. nach gerissenem Kondom, vergessener Pille u. ä.). Die Wirkung besteht hauptsächlich in der Verzögerung oder Unterdrückung des Eisprungs. Eine bereits bestehende Schwangerschaft bleibt unbeeinflusst, d. h. die „Pille danach“ kann nicht als Abbruchmethode eingesetzt werden! Pro familia setzt sich dafür ein, dass Klientinnen und Klienten umfassende und aktuelle Informationen zu Verhütungsmethoden zur Verfügung stehen. Ihre Überschrift konterkariert unser Bemühen. INES THONKE,

Bundesverband pro familia, Sexuelle und reproduktive

Gesundheit, Frankfurt am Main