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Archiv-Artikel

in kürze KANZLER-ANGREIFER Anwalt für Geldstrafe

Wegen seiner Ohrfeige für Kanzler Gerhard Schröder sollte der arbeitslose Lehrer Jens A. nach dem Willen seines Anwalts mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro bestraft werden. An ihm dürfe kein Exempel statuiert werden, sagte der Verteidiger. Eine Geldstrafe von bis zu 50 Tagessätzen sei eine maßvolle Bestrafung. (dpa)