in kürze KANZLER-ANGREIFER : Anwalt für Geldstrafe
Wegen seiner Ohrfeige für Kanzler Gerhard Schröder sollte der arbeitslose Lehrer Jens A. nach dem Willen seines Anwalts mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro bestraft werden. An ihm dürfe kein Exempel statuiert werden, sagte der Verteidiger. Eine Geldstrafe von bis zu 50 Tagessätzen sei eine maßvolle Bestrafung. (dpa)