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Archiv-Artikel

Zweite Anklage gegen Mahler

Vorwurf: Volksverhetzung und Antisemitismus. Ein Verfahren ist bereits anhängig

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Rechtsextremisten Horst Mahler wegen Volksverhetzung erhoben. Das ehemalige NPD-Mitglied soll bei einer Veranstaltung der Partei am 2. September 2002 von ihm verfasste Schriftstücke mit volksverhetzenden und antisemitischen Passagen verteilt haben, teilte Justizsprecher Björn Retzlaff gestern mit. Anlass für die Veranstaltung war das Verbotsverfahren gegen die NPD am Bundesverfassungsgericht. Dabei soll der heute 67-Jährige an Journalisten einen 400-seitigen Schriftsatz verteilt haben, der sich an das Bundesverfassungsgericht richtete. Mahler hatte die NPD als Anwalt vertreten, nach der Einstellung des Verfahrens trat er aus der NPD aus.

Laut Retzlaff ist Mahler bereits in einem anderen Berliner Verfahren wegen Volksverhetzung angeklagt. Beide Verfahren seien bei derselben Strafkammer anhängig. Mahler könne Stellung nehmen, danach werde über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Zuletzt hatte das Hamburger Amtsgericht Mahler vom Vorwurf freigesprochen, die Anschläge vom 11. September gebilligt zu haben. DPA