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Archiv-Artikel

Mehr Geld für Abgeordnete

Die Entschädigung für Bezirksparlamentarier soll nach zwanzig Jahren erstmals wieder erhöht werden: um 25 Prozent. Was den einen wenig erscheint, ist dem Bund der Steuerzahler viel zu viel

Ehrengeld

Die Kommission schlägt vor: 25 Prozent mehr Aufwandsentschädigung plus in Zukunft eine Koppelung an Aufwandsentschädigung für Bürgerschaftsabgeordnete; HVV-Netzkarte statt Fahrtkostenpauschale; 25 bis 50 Euro IT-Pauschale für EDV-Ausrüstung der Abgeordneten; 25 statt 21 Euro Sitzungspauschale, die auch zugewählten Bürgern zugute käme; mehr Geld für kleine Fraktionen durch höheren Sockelbetrag für Fraktionen. KNÖ

VON GERNOT KNÖDLER

Die Abgeordneten der Bezirksversammlungen sollen eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Das hat eine vom Präsidenten der Bürgerschaft berufene Kommission aus ehemaligen Politikern und Verwaltungsmitarbeitern vorgeschlagen. Die Kommission begründete ihren Vorschlag damit, dass die Entschädigung zum letzten Mal vor 20 Jahren erhöht worden ist. Dabei habe die Belastung der Bezirksabgeordneten durch die Verwaltungsreform zugenommen. Der Vorschlag, über den die Bürgerschaft im Rahmen des Doppelhaushalts 2009/ 2010 befinden soll, würde pro Jahr Kosten von einer halben Million Euro verursachen.

Bei der Erhöhung der Aufwandsentschädigung orientiert sich die Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Staatsrates und Wandsbeker Bezirksamtsleiters Gerhard Fuchs (CDU) am Zuwachs bei den Bürgerschaftsabgeordneten. Deren Aufwandsentschädigung sei seit 1989 um insgesamt 25 Prozent gestiegen. Das solle für die Bezirksabgeordneten nachgeholt werden, so dass deren Entschädigung von heute 295 Euro im Monat auf 369 Euro steige. In Zukunft soll die Entschädigung der Bezirksabgeordneten an die der Bürgerschaftsabgeordneten gekoppelt sein. Letztere orientiert sich an den Vorschlägen eines externen Gremiums.

Die Kommission hat darüber hinaus weitere Vorschläge gemacht, die die Belastung der Abgeordneten ausgleichen und den heutigen Gegebenheiten Rechnung tragen sollen (siehe Kasten). Auf Geheiß der Bürgerschaft orientierte sie sich insgesamt daran, dass die Aufgaben der Bezirksabgeordneten zugenommen haben. Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform wurden die Bezirke für den Ordnungsdienst, die meisten Gewässer und viele Kilometer Hauptstraßen zuständig. Außerdem machen sie die komplette Bauleitplanung.

Trotzdem hält der Bund der Steuerzahler (BDST) die 25-prozentige Erhöhung der Aufwandsentschädigung für überzogen. Der „überschaubare Mehraufwand“ durch die Bezirksverwaltungsreform rechtfertige allenfalls eine Erhöhung um 6,9 Prozent. Die Ausgabe einer HVV-Netzkarte lehnt der BDST ab, weil das eine Subvention sei, „die sich tendenziell automatisch erhöht“. Ähnliches gelte für die vorgeschlagene Koppelung der Aufwandsentschädigungen. Wenn der Aufwand bei Bürgerschaftsabgeordneten steige, wachse er nicht automatisch auch bei Bezirksabgeordneten, argumentierte Christian Plock vom BDST. Dass die Bezirksabgeordneten mehr Geld bekommen sollten, erkenne der BDST grundsätzlich an. Um Mehrausgaben zu vermeiden, schlägt er vor, die Zahl der Abgeordneten zu verringern.

Eine Reihe von Bezirkspolitikern dagegen zeigte sich mäßig zufrieden mit den Vorschlägen. „Das tut auch mal langsam Not, dass da was passiert“, sagte der Altonaer CDU-Fraktionschef Uwe Szczesny. Dass die Entschädigung durch Ankoppelung an die Bürgerschaft dynamisiert wird, sei vernünftig. Beim Sitzungsgeld hätte er sich eine stärkere Erhöhung gewünscht. Denn für die „zugewählten Bürger“, die die Fraktionen unterstützen, ohne ein Abgeordnetenmandat zu haben, sei das die einzige Entschädigung.

Michael Osterburg, GAL-Fraktionschef in Mitte, bewertet die Vorschläge insgesamt ähnlich. Er findet, die Erhöhung hätte großzügiger ausfallen können. Seit der Einführung von Wahlkreisen müssten die Abgeordneten ja eine eigene Öffentlichkeitsarbeit machen.

Wie Osterburg hätte sich Jürgen Heimath, SPD-Fraktionschef in Harburg, eine stärkere Erhöhung vorstellen können. Angesichts der Wirtschaftslage halte er das aber wie Osterburg nicht für angemessen.