piwik no script img

Archiv-Artikel

Prinz: „Ich will in den Landtag“

Grüne Stadtbürgerschafts-Abgeordnete Tanja Prinz hat Einspruch eingelegt gegen das Wahlergebnis, weil es Bremerhavener Wähler bevorzugt

Von kawe

taz ■ „Ich will in den Landtag“, mit diesem schlichten Satz will Tanja Prinz das Wahlergebnis der letzten Bremer Bürgerschaftswahlen anfechten. Tanja Prinz ist ein verfassungsrechtliches Unikum: Sie ist als Bremer Abgeordnete in die Stadtbürgerschaft gewählt worden, aber nicht im Landtag vertreten. Dies liegt letztlich am Wahlrecht für EU-Ausländer, die überproportional „grün“ gewählt und damit Tanja Prinz ihr Mandat gebracht haben. Aber da die EU-Ausländer nicht das Landesparlament wählen dürfen, sondern nur das kommunale Stadtparlament, zählen diese Stimmen nicht für den Landtag. Tanja Prinz ist der erste „Fall“ in der Geschichte des Bremer Parlaments, in dem Mitgliedschaft in der Stadtbürgerschaft nicht automatisch Mitgliedschaft im Landtag bedeutet. Mit der Folge, dass sie den kommunalen Oberbürgermeister nicht wählen durfte – weil der in Bremen vom Landtag gewählt wird.

Im Falle Tanja Prinz tritt völlig unabhängig von ihrer Wahl in die Stadtbürgerschaft ein anderes Problem auf: Rein statistisch reichen in Bremerhaven 5.392 Wählerstimmen für einen Sitz in der Bürgerschaft/Landtag, in Bremen müssten es 5.902 sein. Diese Ungleichheit ist mit der Verkleinerung der Bremischen Bürgerschaft so groß geworden, da nämlich 16 Sitze für die Bremerhaven festgeschrieben wurden – und die Einwohnerzahl Bremerhavens sinkt. Wenn Bremerhaven 16 Mandate bekommen soll, so begründet der Verfassungsexperte Prof. Dian Schefold den Einspruch der grünen Abgeordneten, dann müsste die Stadt Bremen derzeit 71 Mandate im Landtag haben – und nicht nur 67. Schon 1999, als die Aufteilung der Sitze beschlossen wurde, hätte eine gleiche Gewichtung der Stimmen zu 69 Sitzen für die Vertreter der Stadt Bremen führen müssen. Das Problem war auch bei der Verkleinerung der Bürgerschaft bekannt – und wurde billigend in Kauf genommen. Damit ist heute aber das „Recht auf gleiche Wahl“ verletzt, sagt der Verfassungsexperte. Und die grüne Abgeordnete als Betroffene habe ein legitimes Interesse auf Überprüfung.

Schon beim Gesetzgebungsverfahren, darauf verweist Schefold, haben die Sachverständigen der Senatsverwaltung aus dem Justizressort wie Dr. Hans Wrobel und Heinz Klünder aus dem Innenressort auf das Problem hingewiesen und es verfassungsrechtlich „bedenklich“ und „problematisch“ genannt. Senat und Bürgerschaft haben sich damals über diese Rechtsauffassungen hinweggesetzt.

Vom Verfahren her geht es zunächst um einen „Einspruch“ beim Landeswahlleiter. Der muss eine Stellungnahme zu dem Einspruch formulieren, dann tritt das „Wahlprüfungsgericht“ zusammen. Letztlich müsste der bremische Staatsgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Schefold hat darum ersucht, dass der Fall daher direkt dem Staatsgerichtshof vorgelegt wird. kawe