: „Nicht zum nützlichen Idioten werden“
Auf der Tagung „Kirche – Seelsorge und Abschiebungshaft“ diskutierten Fachleute die Spielräume ihrer Arbeit. Ein Ergebnis: Die Situation in Hamburg entspricht nicht den Europäischen Richtlinien. Ein Gespräch mit der Mitorganisatorin Fanny Dethloff
Der Vollzug der Abschiebungshaft sollte bundeseinheitlich geregelt werden, da er durch die föderale Wirklichkeit der Bundesrepublik bisher höchst unterschiedlich ausgestaltet ist. An vielen Orten in der Bundesrepublik wird Abschiebungshaft wie Strafhaft durchgeführt und nicht als Zivilhaft ausgestaltet. Abschiebungshaft muss räumlich und organisatorisch vom Strafvollzug getrennt sein. [...] Abschiebungshaft darf nur als Ultima ratio verhängt werden. Schutzbedürftige, wie Minderjährige, Schwangere und psychisch wie körperlich kranke und alte Menschen dürfen nicht in Abschiebungshaft genommen werden. Den Betroffenen ist ein Anwalt/eine Anwältin zur Seite zu stellen. Die Überprüfung der oft vorschnell verhängten Haft steht an oberster Stelle. Zudem darf Haft tatsächlich nur dann möglich sein, wenn eine Abschiebung wirklich durchführbar ist und konkrete Gründe vorliegen. [...] Abschiebungshaft darf nicht als Beugehaft missbraucht werden“ TAZ
INTERVIEW FRIEDERIKE GRÄFF
taz: Frau Dethloff, die nordelbische Kirche hat gerade wieder einmal die Abschaffung der Abschiebehaft gefordert. Ist das ein zahnloser Protest?
Fanny Dethloff: Wir haben immer gesagt: Abschiebehaft soll nicht sein – aber solange es sie gibt, soll sie unter möglichst strengen humanitären Richtlinien laufen. Die europäische Rückführungsrichtlinie gibt uns da recht: Auch die sieht vor, dass Abschiebungshaft nicht Strafhaft sein darf. Wir als nordelbische Kirche haben eine große Diskrepanz zwischen der Abschiebungshaft in Rendsburg, die zum Beispiel Einzelbelegung hat, wo man jederzeit Besuche empfangen darf, wo es Rechtsberatung und Sozialdienste gibt, während wir das in Hamburg deutlich vermissen.
Das heißt, die Frage nach Abschiebe- oder Strafhaft liegt im Ermessen des jeweiligen Bundeslandes?
Es gibt ganz praktische und pekuniäre Fragen dazu. Aber jetzt muss man die Europäischen Richtlinien in Deutschland ernst nehmen. Das heißt, Hamburg ist gefordert, Abschiebehaft nicht länger im geschlossenen Vollzug unterzubringen. Zumal man derzeit bei 90 Haftplätzen in der Abschiebehaft eine Belegung von 30 bis 40 Leuten hat. In einer angemessenen Unterbringung in Zivilhaft würde man möglicherweise sogar Kosten sparen.
Grundsätzlich bleiben Sie aber bei Ihrer Ablehnung der Abschiebehaft?
Oh ja. Wir sehen, dass sie viel zu oft verhängt wird, dass sie zu lange dauert, weil viele Menschen in den Behörden nicht so arbeiten, wie sie müssten: Man darf nämlich nur dann Abschiebehaft verhängen, wenn man weiß, dass man sie durchführen kann. Wir sehen, dass Richter Abschiebehaft zu schlecht kontrollieren und dass sie zu leicht verhängt wird. All das haben wir auf unserer Tagung thematisiert und dazu Forderungen aufgestellt (siehe Kasten).
Eine Forderung aus Kirchenkreisen ist, dass Jugendliche, Schwangere, Behinderte und Traumatisierte nicht in Abschiebehaft genommen werden. Wie hoch ist der Anteil dieser Menschen derzeit?
In Rendsburg werden 16-, 17-Jährige in der Männerhaftanstalt untergebracht, was wir für unannehmbar halten. In Hamburg werden sie gesondert in der Jugendstrafanstalt Hahnöfersand untergebracht. Die Betreuungsschlüssel sind für sie in keinster Weise ausreichend, weil gerade sie überhaupt nicht über ihre Rechte aufgeklärt werden. Sie bräuchten eher einen Vormund als Strafhaft.
Während die Zahl der Inhaftierten sinkt, steigt die Haftzeit. Bleiben sozusagen nur noch die schwierigen Fälle?
Das liegt daran, dass man Abschiebehaft als Beugehaft benutzt. Man hält Menschen fest, bis sie mitspielen und Papiere besorgen. Wenn man weiß, dass in Ghana zum Beispiel kaum Haft verhängt wird, versteht man, dass die ohne Aufenthaltspapiere Aufgegriffenen überhaupt nicht wissen, was ihnen das geschieht.
Der Staat würde nüchtern argumentieren, dass er die Möglichkeit haben muss, Ausreisebescheide durchzusetzen.
Die Kirche würde auch nicht offene Grenzen fordern oder ein „Nieder mit dem Nationalstaat“. Aber die Frage ist: Wer überprüft diese ordnungsrechtlichen Maßnahmen und ihren möglichen Missbrauch? Dazu gehört mehr menschenrechtliche Beobachtung und dem muss sich der Staat selbstverpflichtend stellen.
Wird die kirchliche Seelsorge dann zum Feigenblatt?
Die Gefahr, zum nützlichen Idioten zu werden, besteht immer. Das wusste schon Paulus. Wir sind diejenigen, die vermitteln und natürlich trägt Seelsorge dazu bei, dass in der Abschiebehaft bestimmte Konflikte nicht eskalieren. Auf der anderen Seite sind wir auch diejenigen, die sich anstrengen, dass diese Gesellschaft ihr menschliches Antlitz behält. Aber auch auf unserer Tagung haben wir uns gefragt: Was ist eigentlich unsere Rolle in diesem geschlossenen System?
Fotohinweis:FANNY DETHLOFF, 49, Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche. Zuvor Seelsorgerin in einer Abschiebeabteilung. FOTO: PRIVAT