in kürze LÜGENDETEKTOR : Unzulässig als Beweis
Der Test mit einem Lügendetektor während eines schon laufenden Prozesses ist so unzuverlässig, dass er auch in einem Zivilverfahren nicht als Beweismittel herangezogen werden darf. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern (Az.: VI ZR 327/02). (afp)