: Milli Görüs wieder erfolgreich gegen Bremer CDU
Hamburger Landgericht untersagt dem Bremer CDU-Politiker Eckhoff nicht belegbare Äußerungen über die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs
Bremen taz ■ Bei Androhung von Ordnungsgeld oder ersatzweise Haft hat das Hamburger Landgericht dem Bremer CDU-Bausenator Jens Eckhoff jetzt untersagt, die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) mit den Worten zu zitieren „Für uns gibt es drei Feinde: Die Christen ... die Christen ... die Christen.“ Eckhoff hatte das Zitat, das er einer Broschüre des Bayerischen Verfassungsschutzes entnommen hatte, im Dezember 2002 in einer CDU-Pressemitteilung verwendet, um zu unterstreichen, dass es sich bei der IGMG um eine „islamisch-extremistische Gruppierung“ handele.
Milli Görüs war schon in einem Eilverfahren bis vor das Hanseatische Oberlandesgericht mit Erfolg gegen die Zurechnung dieser Äußerung vorgegangen. Die jetzt erfolgte Entscheidung im Hauptverfahren ist damit das vierte Mal, in dem ein Gericht gegen Eckhoff entschieden hat. Begründung des Gerichtes: Der Bremer CDU-Politiker sei den Nachweis schuldig geblieben, dass das verwendete Zitat wirklich der IGMG zurechenbar sei. Der Bayerische Verfassungsschutz, auf den sich Eckhoff berufe, habe erklärt, dass es eine derartige Äußerung bei einer Vorgängerorganisation gegeben habe, die aber 13 Jahre zurück liege. „Selbst wenn dies zutreffend sein sollte“ dürfe diese „nicht unreflektiert als aktuelle Äußerung wiedergegeben werden“, formuliert das Hamburger Landgericht. Die Kosten des Verfahrens muss die CDU-Fraktion tragen.
„Ich gehe davon aus, dass Herr Eckhoff das Urteil akzeptieren wird und keine weiteren Rechtsmittel dagegen einlegt“, so der stellvertretende Generalsekretär von Milli Görüs, der Jurist Mustafa Yeneroglu. Allerdings wird Eckhoff vermutlich Berufung beantragen. Dann müsste eben vor dem Bundesgerichtshof geklärt werden, ob Zitate aus Broschüren des Verfassungsschutzes ohne Überprüfung von deren Wahrheitsgehalt verwendet werden dürfen, meinte auch der Anwalt von Eckhoff, Walter Schmel.
Milli Görüs ihrerseits setzt sich in verschiedenen Verfahren gegen die Bezeichnung als „extremistische islamische“ Gruppierung zur Wehr. Da der Bayerische Verfassungsschutz die von Eckhoff zitierte Broschüre nicht mehr neu auflegt, kann die IGMG dagegen nicht direkt vorgehen – nur gegen die „Weiterverbreitung“ lässt sich klagen. Die CDU-Fraktion musste den entsprechenden Text inzwischen von ihrer Homepage löschen. Eine Unterlassungserklärung will Eckhoff aber nicht unterschreiben. Klaus Wolschner