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Archiv-Artikel

Lebensräume schützen

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

Von MA

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) wurde 1992 vom Ministerrat der Europäischen Union verabschiedet. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, natürliche und erhaltenswerte Lebensräume und Landschaften ihres Landes unter Schutz zu stellen und in Brüssel anzumelden. Auf diese Weise sollen die natürliche Artenvielfalt und die Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen EU-weit gesichert werden. Die einzelnen Länder erhielten aus Brüssel die Auflage, die FFH-Richtlinie bis 1994 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesrepublik versäumte dies. Erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes brachte die Sache auch in Deutschland in Gang. EU-Staaten, die ihre FFH-Gebiete nicht bis zum 5. November angemeldet haben, drohen Bußgelder zwischen 10.000 und 800.000 Euro für jeden Tag Verspätung. Und die Strafzettel würde die Bundesregierung in voller Höhe an das säumige Bundesland weiterreichen. MA