: Murat K. darf in den USA klagen
Bremen taz ■ Die Chancen des auf Guantanamo inhaftierten Bremers Murat K. auf eine rechtsstaatliche Behandlung in den USA sind gestern deutlich gestiegen. Mit dem Urteil des US-Supreme-Court, nach dem die Guantanamo-Häftlinge vor amerikanischen Gerichten klagen dürfen, sei der Marinestützpunkt auf Kuba „ab sofort keine rechts- und gerichtsfreie Zone mehr“, sagte Murat K.s Rechtsanwalt Bernhard Docke gestern gegenüber der taz. „Das ist ein großartiger Erfolg für uns und eine schwere Niederlage für die Bush-Administration“. Der Oberste Gerichtshof habe der Regierung „glücklicherweise die Stirn bewiesen“ und ihr „eine Lektion in Sachen Rechtsstaat erteilt“. Nähere Informationen will Docke heute mitteilen.