piwik no script img

Archiv-Artikel

Fünf Jahre Haft für Dummheit

21-jähriger Busentführer muss in den Knast. Richterin sieht „zielgerichtetes Handeln“

Das Hamburger Amtsgericht hat gestern den Entführer eines Linienbusses zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. „Mit dieser Tat haben Sie ganz viele Menschen ganz erheblich gefährdet“, sagte Jugendrichterin Margrit Glogau-Urban in ihrer Urteilsbegründung. Gleichzeitig warf sie dem Angeklagten vor, auch bei früheren Straftaten äußerst aggressiv und mit viel Gewalt vorgegangen zu sein.

Der 21-Jährige hatte Ende September 2002 in Hamburg einen Linienbus entführt, vier Menschen in seine Gewalt gebracht und einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Erst nach einer achtstündigen Irrfahrt durch mehrere Bundesländer hatte er sich der Polizei ergeben.

Die Richterin folgte in ihrem Urteil der Staatsanwaltschaft. Ohne den Angeklagten direkt anzusprechen, bescheinigte sie ihm, trotz Alkoholkonsums logisch und zielgerichtet gehandelt zu haben. Möglicherweise sei er zu der Tat durch Filme angeregt worden. Auch, dass er das Alarmsystem im Bus kannte, sei ein Hinweis auf auf geplantes Handeln.

Verteidigung und Anklage hoben die Entwicklungsdefizite des 21-Jährigen hervor. Der ärztliche Gutachter bescheinigte ihm eine „grenzwertige Intelligenz“. Oberstaatsanwalt Ewald Kirsten sagte, dass „erzieherisch ein ganz hoher Nachholbedarf besteht“. Hinweise darauf seien seine Anrufe bei der Mutter während der Entführung und seine Prahlerei gegenüber den Geiseln. Gleichzeitig habe der Täter aber „erschreckende Brutalität“ gezeigt. Verteidiger Horst Meyer-Voyé meinte, bei der Tat habe die Suche nach Anerkennung im Vordergrund gestanden.

Im gesamten Prozess hatte sich der Angeklagte wortkarg gegeben. Die Frage der Richterin, ob er nie auf die Idee gekommen sei, einen Alkoholentzug zu machen, beantwortete er nicht. Seine Mutter gab an, dass er seit seinem 13. Lebensjahr trinke. LNO