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Archiv-Artikel

CDU/CSU will Freier strafen

Bis zu fünf Jahre Haft für Männer gefordert, die Menschenhandelopfer ausnutzen

Von MAD

BERLIN taz ■ Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen einem Freier, wenn er erkennen kann, dass er Kunde einer Frau ist, die zur Arbeit gezwungen wird. Dies sieht ein Antrag zur Änderung des Strafrechts der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor. Wenn der Freier die Zwangslage der Prostituierten leichtfertig verkennt, kommt zusätzlich noch eine Strafe von bis zu zwei Jahren in Betracht.

Die Initiatoren haben vor allem die Situation im deutsch-tschechischen Grenzland vor Augen. Am Straßenstrich dort sind die ausbeuterischen Bedingungen offensichtlich. „Wenn NGOs publizieren, in welche Bordelle man nicht gehen soll, kann niemand mehr sagen, er hätte nichts gewusst“, sagt Norbert Röttgen, rechtspolitischer CDU/CSU-Sprecher. Nach Ansicht von Staatsanwälten wird es trotzdem schwer, den Freiern das Wissen nachzuweisen. Auch jetzt würden sie fast nie wegen Vergewaltigung oder Nötigung verfolgt.

Der Gesetzesantrag dient aber auch der „Bewusstseinsbildung“. „Viele Männer halten es für okay, zu Frauen und Kindern in Tschechien zu gehen“, sagte die bayerische Kommissarin Sabine Roidl gestern in der Bundestagsanhörung zur schärferen Bestrafung von Menschenhandel. MAD