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Archiv-Artikel

Arbeitslosengeld II – das kommt

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe betrifft 3,2 Millionen Langzeitarbeitslose. Sie erhalten ab 1. Januar die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, auch Arbeitslosengeld II (ALG II) genannt.

ALG II erhalten Arbeitslose erst nach dem regulären Arbeitslosengeld. Ab 2006 wird dies aber nur noch zwölf statt wie bisher bis zu 32 Monate lang gezahlt.

Das ALG II beträgt im Westen 345, im Osten 331 Euro. Zur Berechnung werden auch Einkommen und Vermögen des Lebenspartners herangezogen – so fallen 500.000 bisherige Bezieher durchs Raster, meist Frauen. Eigenes Vermögen wird in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr nicht angetastet, die Obergrenze sind 13.000 Euro. Außerdem dürfen 200 Euro pro Lebensjahr für Altersersparnisse zurückgelegt werden, auch hier gilt eine Obergrenze von 13.000 Euro.

Die Union hat sehr restriktive Grenze für den Zuverdienst durchgesetzt: Während Sozialhilfeempfänger früher 165 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen konnten, dürfen jetzt von einem 400-Euro-Minijob nur noch 52 Euro behalten werden.

Neu geregelt ist ebenfalls die Zumutbarkeit. Auch hier setzte sich die Union durch: ALG-II-Empfänger sind verpflichtet, jede legale Arbeit anzunehmen, zu der sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind. Sonst droht ihnen Kürzung der Bezüge um 30 Prozent. Die Entlohnung darf jedoch nicht „sittenwidrig“ sein – dies bedeutet, dass sie bis zu 30 Prozent unter den ortsüblichen Löhnen liegen kann.

Bei der Förderung der Langzeitarbeitslosen ist eine „Aktivierungsquote“ von 23 Prozent bei Erwachsenen vorgesehen. Doch die Regierung räumt ein, dass sie zunächst nicht erreicht wird.

RTR, TAZ