: Gesetz gibt den Flüssen mehr Raum
Der Bundestag verabschiedet neue Regeln zum Hochwasserschutz. Dadurch wird die Landwirtschaft eingeschränkt. Das erzeugt Kritik bei den Bauern und der Union
BERLIN ap ■ Zwei Jahre nach der Flutkatastrophe in Ostdeutschland hat der Bundestag ein neues Hochwasserschutzgesetz verabschiedet. Um den „Flüssen mehr Raum zu geben“, wird unter anderem die Landwirtschaft in Überschwemmungsgebieten drastisch eingeschränkt, sagte Umweltminister Jürgen Trittin gestern. Der Bundestag hatte Trittins Vorlage am späten Donnerstagabend mit rot-grüner Mehrheit beschlossen. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.
Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich in Überschwemmungsgebieten keine neuen Bau- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden dürfen. Ab 2013 darf in Abflussfeldern solcher Gebiete kein Ackerbau mehr betrieben werden. Außerhalb der Abflusssektoren darf in Überschwemmungsgebieten Landwirtschaft nur noch betrieben werden, wenn keine Erosionen, Gewässerschäden oder Schadstoffeinträge zu befürchten sind.
Der Entwurf stelle „eine schwere Belastung für die Entwicklungsmöglichkeiten von Kommunen und landwirtschaftlichen Betrieben dar“, beklagten die Umweltpolitiker der Unionsfraktion. Seit je werde in den besonders fruchtbaren Flussauen Ackerbau betrieben. „Dies wird nun binnen weniger Jahre durch sinnlose Maßnahmen in Frage gestellt.“
Der Bauernverband kritisierte die Regelung ebenfalls und erklärte, ein Ackerbauverbot habe nichts mit Hochwasserschutz zu tun. Erosion sei kein Problem von Überschwemmungsgebieten, Gefahren durch Dünger oder Pflanzenschutzmittel gebe es nicht.
Trittin betonte hingegen, die Flutkatastrophe von 2002 habe vor Augen geführt, dass Vorbeugen besser sei als das Beseitigen von Hochwasserschäden. Diese hätten nach dem Elbhochwasser 9 Milliarden Euro betragen.