: Urteil nach über sechseinhalb Jahren
Gestern wurde Bekir C. wegen versuchten Totschlags an seiner Frau Sultan S. verurteilt
Fast sieben Jahre, nachdem der Sozialarbeiter Abuldkadir A. erschossen wurde, ist gestern vom Bremer Landgericht ein Urteil gesprochen worden. Nach der Feststellung des Gerichtes hatte Bekir C. versucht, seine damalige Ehefrau Sultan mit einer Pistole zu töten, nachdem er bereits Abdulkadir A. aus kurzer Distanz in den Kopf geschossen hatte.
Die Verurteilung zu fünf Jahren Haft erging wegen versuchten Totschlags an seiner Ex-Frau, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes. Der Tod des Sozialarbeiters hingegen muss in einem neuen Verfahren verhandelt werden. Nach dem Urteil kündigte die Staatsanwaltschaft an, nun erneut gegen Bekir C. wegen Totschlags an dem Sozialarbeiter Ermittlungen aufzunehmen.
Am Pfingstmontag 2002 waren Schüsse in einer der Familie C. gehörenden Wohnung gefallen. Abdulkadir A. starb wenige Tage später an seiner Kopfverletzung, die Ehefrau Sultan S. überlebte schwer verletzt. Ihr Mann stellte sich noch am Abend der Polizei. Seinem Geständnis – demnach hätten sich die Schüsse im Handgemenge gelöst nachdem er seiner Frau die Waffe abgenommen habe – folgten damals sowohl die Polizei wie auch Staatsanwaltschaft. Und das „nach nur einem Tag Ermittlungen“, wie der Richter Klaus-Dieter Schromek kritisierte.
Die Darstellung der damals schwer verletzten Ehefrau Sultan S. deckt sich aber im Kern mit den Ergebnissen der Hauptverhandlung. Demnach hat Bekir C. auf seine Frau und Abdulkadir A. geschossen, weil er den Sozialarbeiter fälschlicherweise für einen Nebenbuhler hielt. Entsprechend wurde die ursprünglich ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung an dem Sozialarbeiter angeklagte Frau Sultan C. jetzt freigesprochen.
Angesichts des Zeitraums zwischen Tat und Urteil sprach Schromek von einer „rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung“. Albert Timmer, der die Nebenkläger im Prozess vertrat, zeigte sich nach dem Prozess dennoch zufrieden, dass das Verfahren nach so langer Zeit zu einem Ergebnis geführt habe. Der Anwalt des Verurteilten Bekir C. kündigte Revision an. diw