: Anquatschen verboten
Bundesgerichtshof untersagt gezieltes Ansprechen von Passanten zu Werbezwecken
KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof hat das gezielte Ansprechen von Passanten in der Öffentlichkeit zu Werbezwecken untersagt. Ein derartiges Vorgehen sei wettbewerbswidrig. Dies gelte vor allem auch dann, wenn der Werbende als solcher nicht erkennbar sei, heißt es in einem gestern im Internet veröffentlichten Urteil des I. BGH-Zivilsenats (www.bundesgerichtshof.de). Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Karlsruher Richter eine Unterlassungsklage der Deutschen Telekom gegen ein anderes Telefonunternehmen. Dieses warb für seine Dienstleistungen, indem Mitarbeiter unter anderem auf Straßen, Plätzen sowie in Einkaufszentren Passanten gezielt ansprachen. Die Telekom sah darin ein wettbewerbswidriges „Anreißen von Kunden durch Belästigung“. Der BGH bestätigte den „belästigenden Eingriff in die Individualsphäre“ des Umworbenen, da der Werber auch nicht klar als solcher zu erkennen war. (AZ: I ZR 227/01)