Weg zum Verfassungsbruch

Für die LBK-Beschäftigten hätte der Senats-Deal gravierende Folgen

Für Wolfgang Rose, ver.di-Landeschef und Mitinitiatior des Volksentscheids „Gesundheit ist keine Ware“, ist die Senatsentscheidung zum Verkauf des LBK „Betrug auf Raten“. Es sei „eine Entscheidung zu Gunsten Asklepios‘ und zu Lasten der Beschäftigten und der Hamburger“, so Rose. „Wer garantiert uns denn, dass nicht in zehn Jahren ein Investmentfonds in den USA entscheidet, das rentiert sich nicht mehr, wir machen die Hamburger Kliniken dicht.“

Die LBK-Gesamtpersonalratsvorsitzende Katharina Ries-Heidtke ist über die „Arroganz“ des Bürgermeisters verärgert. „Die Leute fühlen sich verarscht“, sagte sie der taz im Anschluss an eine Info-Versammlung im AK Altona. „Die wollen alle was machen. Wir stehen jetzt weiter solidarisch an der Seite der Mehrheit der Hamburger Bürger und werden uns gegen den Mehrheitsverkauf wehren.“ Denn die Folgen für die 12.500 Beschäftigten, die den Modernisierungsprozess mitgestaltet haben, wären fatal. „Die Tarifverträge werden gekippt, die Mitbestimmung verschlechtert, die Arbeitsplätze sind nicht mehr gesichert.“

Unklar ist immer noch die entscheidende, verfassungsrechtliche Frage, ob die Bürgerschaft dem jetzigen Senatspaket überhaupt zustimmen darf, was Voraussetzung für den Deal wäre. Denn das Hamburgische Verfassungsgericht hatte Mitte Dezember 2003 eindeutig festgestellt, dass einer Initiative schon nach der Hürde des Volksbegehrens der Status eines Verfassungsorgans eingeräumt werden muss, das der Bürgerschaft gleichzusetzen ist. Nachdem nun die Bürgerschaft beim Volksentscheid als „Gegenpart“ aufgetreten war und die Entscheidung in die Hand des Volkes gelegt hatte, und dieses mit 76,8 Prozent gegen einen Mehrheitsverkauf votierte, ist das Parlament – als unterlegenes Verfassungsorgan – an die Entscheidung gebunden.

So sieht es der Hamburger Verfassungsexperte Martin Schmidt: „So darf die Bürgerschaft dem Senatsentwurf nicht zustimmen“, sagt er gegenüber der taz. Bestenfalls dürfe sie für einen Minderheitsverkauf stimmen – mit dem Hinweis, in zwei Jahren könne über den Verkauf weiterer Anteile „neu verhandelt und neu entschieden werden“. Ver.di-Mann Rose geht davon aus, dass rechtlich das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. „Wir werden erneut vor das Hamburger Verfassungsgericht ziehen.“ Kai von Appen