Viel zu viel Lärm um so ein bisschen Ruhe

Umweltverbände: Trittins Fluglärm-Novelle schützt nicht vor ohrenbetäubendem Getöse – schon gar nicht nachts

FRANKFURT/M. taz ■ Der Ende Juni vorgelegte Entwurf der Fluglärm-Novelle bietet keinen ausreichenden Schutz vor Krach und macht die Fliegerei nicht umweltverträglicher. Das beklagten die deutschen Umweltverbände gestern. Darunter der BUND, die Bundesvereinigung gegen den Fluglärm und der Verkehrsclub Deutschland (VCD).

Immerhin müssten 16 deutsche Flughäfen neue Lärmschutzmaßnahmen finanzieren. Im Vergleich zu den bisherigen Bestimmungen sollen die Grenzwerte für die so genannte Schutzzone 1 um einen Airport um fünf Dezibel herabgesetzt werden. Das sei allerdings „viel zu wenig“, so Thomas Norgall, Flugverkehrsexperte des BUND. Bei den vom Bundesumweltministerium nun vorgesehenen Regelungen für die Nacht falle die Bundesregierung sogar hinter das Mediationsergebnis für die geplante neue Landebahn am Frankfurter Flughafen zurück. Die Flughafenbetreibergesellschaft Fraport AG müsse sich deshalb mit ihrer Kritik „sehr zurückhalten“. Sie opponiere heftig gegen die Neuregelung, argumentiere mit gewaltigen Kosten. Fraport müsste einige zusätzliche Schallschutzfenster finanzieren. So teuer sei das nicht, sagt Norgall: „Werden die Kosten umgelegt, verteuert sich ein Flugticket gerade einmal um maximal 50 Cent.“ Bei 50 Millionen Passagieren pro Jahr auf Rhein-Main kämen 25 Millionen Euro zusammen.

Ein „Armutszeugnis für die Demokratie“ sei der Entwurf, schimpfte dann auch Joachim-Hans Beckers, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF). Es handele sich lediglich um ein Programm zur Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung bleibe auf der Strecke. Zudem würden die Interessen der Verbände im Entwurf bei der Planung neuer oder der Ausweitung alter Flughäfen nicht genügend berücksichtigt. Außerdem weiche der Entwurf von den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union ab. Käme das entsprechende Gesetz, könne vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt werden.

Noch hat das kein Verband vor. Werde der Entwurf „auf Druck aus dem Wirtschaftsministerium“ weiter „verwässert“, warnt Helmut Pless vom VCD, stünden die Umweltverbände aber „geschlossen dagegen“. Norgall zieht ein abschließendes Fazit: „Besser als gar nix!“

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT