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Archiv-Artikel

Hartz: Ein Fall für den Datenschutz

Bremen taz ■ Einen „gravierenden Verstoß gegen den Datenschutz“ sieht der Verein „Solidarische Hilfe“ in dem Antragsformular für das Arbeitslosengeld II, das ab dem 19. Juli versandt wird. Der Verein fordert die Bundesagentur für Arbeit dazu auf, die Forderung nach einer vom Arbeitsgeber ausgestellten Verdienstbescheinigung zurück zu ziehen, eine Gehaltsabrechnung müsse genügen. Betroffen seien diejenigen, deren Verdienst nicht ausreiche, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.