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Sterben, wann man will

Entscheidung des Tages: In Deutschland sind passive und indirekte Sterbehilfe erlaubt, Tötung auf Verlangen jedoch nicht. Eine sinnvolle Regelung?

25,6 Prozent Gut, dass Tötung auf Verlangen bestraft wird. Man kann ja nie wissen, ob nicht doch Mord dahintersteckt.

64,6 Prozent Jede Art von Sterbehilfe sollte erlaubt werden, um das Leiden des Kranken so klein wie möglich zu halten.

9,8 Prozent Das gehört alles verboten. Der Mensch stirbt, wann er stirbt – und nicht, wann er sterben will.

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Leserkommentar des Tages: Zum Text „Es mangelt am solidarischen Wir“ schreibt taz.de-User „Norbert“: „Meine Toleranz wird durch den mir als Berliner kulturell fremden Kölner Karneval auf eine deutlich härtere Probe gestellt als durch eine Moschee in der Nachbarschaft.“