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Archiv-Artikel

Das neue EEG liegt vor

Gesetzentwurf für erneuerbare Energien an Ressorts geleitet. 12,5 Prozent des Stromes bis 2010 regenerativ

BERLIN taz ■ Der Referentenentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) liegt vor. Danach werden die Einspeisevergütungen – „gestützt auf die Erfahrungen der letzten drei Jahre“, wie es in dem Entwurf heißt – teils gesenkt, teils stärker differenziert, in ausgewählten Bereichen auch erhöht. Um den Druck auf technologische Erneuerung zu erhöhen, wurde in jedem Bereich eine Vergütungsdegression eingeführt.

Zum Beispiel Windkraft: Je Kilowattstunde soll es künftig 0,5 Cent weniger geben als nach den aktuellen Vergütungssätzen – ein Minus von fünf Prozent. Die Basisvergütung soll aber an windschwächeren Standorten schneller sinken als bisher vorgesehen. Auf See soll der Anfangssatz mindestens zwölf Jahre statt wie bisher neun gelten. Dies gilt für Anlagen, die bis 2010 in Betrieb gehen. Bislang war das Jahr 2006 vorgesehen.

Zum Beispiel Solarstrom: Das im Juni ausgelaufene 100.000-Dächer-Programm wurde durch höhere Vergütungssätze aufgefangen. Zwar bleibt die Vergütung mit 43,4 Cent je Kilowattstunde gleich. Für gebäudegebundene Anlagen gibt es aber einen Zuschlag zwischen 11,6 und 15,6 Cent. „Damit wird Wettbewerbsfähigkeit zwischen Kleinanlagen und solaren Großkraftwerken sichergestellt“, so Carsten Körnig von der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft.

Zum Beispiel Wasserkraft: Großanlagen ab fünf Megawatt sollen nach dem Gesetzentwurf bei Modernisierung auch durch das EEG gefördert werden. Das war bislang nicht so. Kleineren Anlagen wird Förderung nur zuteil, wenn sie an bestehenden Staustufen modernisiert werden. „Das übervorteilt die ohnehin rentablen Großanlagen“, so Björn Pieprzyk vom Bundesverband Erneuerbare Energie.

Laut Entwurf steigt die Verbraucherbelastung von derzeit 0,35 Cent pro Kilowattstunde bis 2010 auf 0,45 Cent, sinke bis 2016 aber wieder auf 0,25 Cent. Der Anteil erneuerbarer Energien soll in Deutschland bis 2010 rund 12,5, bis 2020 etwa 20 Prozent betragen. NICK REIMER

Entwurf: www.bmu.de