: Behinderte: Recht auf Regelschule
KOBLENZ ap ■ Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat das Recht behinderter Kinder bekräftigt, eine Grundschule statt der Sonderschule zu besuchen. In dem gestern veröffentlichen Urteil verpflichteten die Richter den Sozialhilfeträger dazu, die Kosten für die Betreuung zu übernehmen. Es ging um die Betreuung, auf die ein siebenjähriger körperlich und geistig behinderter Junge beim Besuch einer normalen Schule angewiesen war. „Ein Verzicht auf den Besuch der Grundschule zur Vermeidung damit verbundener Sozialhilfekosten“ sei nicht zumutbar gewesen, so die Richter. Laut rheinland-pfälzischem Schulgesetz sollen behinderte Schüler „das schulische Angebot grundsätzlich gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern nutzen“, soweit die Bedingungen dazu geschaffen werden könnten.