: Strafanzeige gegen Vattenfall und E.ON
Gewinn statt Sicherheit: Schwedisches AKW wurde zwei Monate mit mangelhafter Wasserzufuhr betrieben
STOCKHOLM taz ■ Erstmals in der Geschichte schwedischer Atomkraftwerke hat die staatliche Aufsichtsbehörde „Kärnkraftinspektionen“ (SKI) eine Strafanzeige gegen einen AKW-Betreiber gestellt. Grund: schwere Verstöße gegen das Kerntechnikgesetz und die SKI-Vorschriften.
Spätestens im November 2002 war im südschwedischen AKW Barsebäck ein ungleichmäßiger Wasserzufluss zum Reaktortank festgestellt worden. Was die Betreiber – Vattenfall und die E.ON-Tochter Sydkraft – aber nicht zu Taten veranlasste. Bis zum 15. Januar wurde der Reaktor weitergefahren – trotz Falschfunktion. Erst dann wurden die Mängel behoben: Abgerissenes Isolationsmaterial hatte die Leitung teilweise verstopft. Ein Vorfall im Winter mit hoher Stromnachfrage: Weil es Probleme mit einem Unterwasserkabel aus Deutschland gab, lagen die Spottpreise an der nordischen Strombörse auf Rekordniveau. Schwedische Medien mutmaßten einen ökonomischen Hintergrund für das Nichtabschalten.
SKI begründet die Strafanzeige so: Barsebäck habe im Sommer 2002 das fragliche Wassermisch- und Rohrsystem „durch eine andere technische Lösung“ ausgewechselt und hätte wegen der hohen Beanspruchung besonders aufmerksam auf Veränderungen reagieren müssen. Stattdessen fuhr die AKW-Leitung den Reaktor offenbar bewusst an die Grenze des technisch Beherrschbaren.
SKI: „Der Betrieb hätte unmittelbar gestoppt werden müssen.“ Nach Auffassung der SKI-Generaldirektorin Judith Melin stelle sich daher die Frage nach der in Barsebäck herrschenden „Sicherheitskultur“. Der AKW-Chef, Leif Öst, erklärte: Würde sich das Problem erneut stellen, hätte man keinen Grund, anders zu entscheiden. Eine Haltung, die den seit 1977 betriebenen Barsebäck-Reaktor – er steht im kommenden Jahr zur Stilllegung an – früher als geplant dauerhaft vom Netz zu nehmen.
Die SKI entschloss sich, wegen der von ihr in Frage gestellten Sicherheitskultur das Wiederanfahren des Reaktors nach der sommerlichen Revisionsarbeit erst einmal nicht zu genehmigen. REINHARD WOLFF