: Juniorprofessor soll wieder älter werden
Landesregierung trotzt Verfassungsgerichtsurteil zur Juniorprofessur. NRW-CDU fordert Rücknahme des Gesetzes
DÜSSELDORF taz ■ Die nordrhein-westfälische Landesregierung hält auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe an der Juniorprofessur fest. Sie verkürze den Weg junger Wissenschaftler zur Professur deutlich, sagt NRW-Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD). „Die Juniorprofessur ist eine Riesenchance für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland. Daran hat sich nichts geändert“, so Kraft. Sie wolle jetzt so schnell wie möglich eine NRW-Regelung zur Juniorprofessur vorlegen.
Das Verfassungsgericht hatte die bundeseinheitliche Einführung der Juniorprofessur als nichtig erklärt, da sie gegen das Grundgesetz verstoße. Mit der maximal sechs Jahre dauernden Juniorprofessur wollte der Bund jungen Wissenschaftlern frühzeitig die Möglichkeit zu eigenständiger Forschung und Lehre geben und das aufwändige Habilitationsverfahren verdrängen. Das bei 42 Jahren liegende Erstberufungsalter für Professoren sollte gesenkt werden. Die unionsregierten Länder Bayern, Sachsen und Thüringern hatten beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die neue Regelung eingereicht.
Die CDU-Landtagsfraktion fordert NRW-Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft auf, die im Rahmen des Hoschulreformweiterentwicklungsgesetz (HRWG) vollzogene Einführung der Juniorprofessur zurückzunehmen. Die Entscheidung ist laut Manfred Kuhmichel, wissenschaftpolitischer Sprecher der CDU im Landtag, nicht nur eine schwere Niederlage für Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD), auch Hannelore Kraft sei nun „angeschlagen, weil sie die verfassungswidrige Novelle des Hochschulrahmengesetzes übernommen hat“.
Die Hochschulexpertin der Grünen im Landtag, Ruth Seidl, sieht die Entwicklung durch das BVG-Urteil dagegen nicht gestört: „Wir bedauern das Urteil, dies wird uns aber nicht davon abhalten, die Juniorprofessur als Regelweg zur Erlangung einer Vollprofessur im Hochschulgesetz zu verankern.“ Man wolle auch weiterhin dafür sorgen, dass die NRW-Hochschullandschaft jünger und internationaler werde, daran würden auch „formelle Einwände der CDU nichts ändern“, so Seidl. Der Vorsitzende des Landtags-Wissenschaftsausschusses, Joachim Schultz-Tornau (FDP), forderte die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass „die sinnvolle Einrichtung der Juniorprofessur durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Schaden nimmt“. HOLGER PAULER