: MIETKOSTEN
Das gilt als angemessen
Das Jobcenter zahlt Hartz-IV-Empfängern neben dem „Regelsatz“ von 351 Euro auch die Miete und die meisten Nebenkosten. Wer allein wohnt, der erhält in Berlin ab März bis zu 378 Euro monatlich für die Wohnung, Paare dürfen bis zu 444 Euro ausgeben. Eine Familie mit drei Personen darf für 542 Euro wohnen, vier Personen für 619 Euro und fünf Personen für 705 Euro. Für jede weitere Person steigt der Betrag um 50 Euro. Wer teurer wohnt, muss einen Teil der Wohnung untervermieten oder umziehen. Den Umzug zahlt das Jobcenter.