piwik no script img

Archiv-Artikel

Panzer-Pfahls hat Heimweh

Nach seiner Zustimmung zur sofortigen Auslieferung könnte Holger Pfahls schon im Herbst vor Gericht gestellt werden – wenn die Franzosen ihn so schnell gehen lassen

PARIS/AUGSBURG afp/rts ■ Der in Paris verhaftete frühere Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls stimmt einer sofortigen Auslieferung nach Deutschland zu. Das Augsburger Landgericht teilte mit, eine entsprechende schriftliche Erklärung des Angeklagten sei gestern bei ihm eingegangen. Die Auslieferung würde somit „möglicherweise umgehend“ erfolgen, erklärte das Gericht. Wenn der 61-Jährige tatsächlich so schnell in einem deutschen Gefängnis sitzt, könnte der Prozess gegen ihn noch im Herbst beginnen.

Die französischen Justizbehörden rechnen dagegen nicht mit einer schnellen Auslieferung des Inhaftierten nach Deutschland. Das zuständige Berufungsgericht habe bislang keinerlei Anhörung zum Fall Pfahls angesetzt, so ein Gerichtssprecher. In Pariser Justizkreisen heißt es, das Verfahren könne „lange“ dauern, weil Frankreich der 1995 eingerichteten vereinfachten Auslieferungsprozedur zwischen EU-Staaten nicht zugestimmt habe. Den Angaben zufolge muss das Auslieferungsersuchen auch bei einer Zustimmung des Betreffenden noch von den Berufungsrichtern geprüft werden. Letztlich obliegt es dann dem französischen Premierminister, die Auslieferung per Dekret zu besiegeln.

Pfahls, eine Schlüsselfigur in der CDU-Spendenaffäre, werden Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Lieferung von Spürpanzern aus Bundeswehrbeständen nach Saudi-Arabien 1991 vorgeworfen. Er soll zwei Millionen Euro Schmiergeld von dem Lobbyisten Karlheinz Schreiber kassiert haben. Pfahls war Anfang des Monats nach fünf Jahren Flucht gefasst worden.

Nach seiner Auslieferung wird Pfahls nach Augsburg in Untersuchungshaft kommen. Das dortige Landgericht hat die 2001 erhobene Anklage gegen ihn im darauf folgenden Jahr zugelassen. Den ungewöhnlichen Schritt eines solchen Beschlusses in Abwesenheit des Angeklagten ging das Gericht, um die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung zu umgehen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass auch der Vorwurf der Bestechlichkeit nicht verjährt ist. Es wird spekuliert, dass Pfahls ein Geständnis ablegen könnte, um auf diese Weise auf ein mildes Urteil hoffen zu können.