Klinik hilft krankem Flüchtling

Die Paracelsus-Klinik in Marl erklärt sich bereit, dem 20-jährigen Jakir S. ein künstliches Hüftgelenk gratis einzusetzen. Thüringer Amt hatte Kosten nicht übernehmen wollen

BERLIN taz ■ Dem 20-jährigen bangladeschischen Flüchtling Jakir S. aus Thüringen kann jetzt geholfen werden. Die Städtische Paracelsus-Klinik in Marl (Nordrhein-Westfalen) hat sich bereit erklärt, ihm kostenlos ein künstliches Hüftgelenk einzusetzen. „Das war eine humanitäre Entscheidung unserer Klinik“ sagte Chefarzt Harald Bartsch. „Wir haben bereits ehemalige polnische Zwangsarbeiter auf Kosten unseres Hauses behandelt und sahen nach dem taz-Bericht vom 9. August auch hier eine Verantwortung.“ Voraussetzung sei allerdings, dass die medizinische Indikation diese Operation zulässt. Dies werde gerade geprüft.

Der Asylbewerber Jakir S., der seit drei Jahren in Deutschland lebt, leidet unter einer Hüftgelenknekrose, bei der sich die Köpfe des Hüftgelenkes auflösen. Er ist an den Rollstuhl gefesselt. Das Sozialamt in Greiz hatte ihm mit Verweis auf das Asylbewerberleistungsgesetz eine künstliche Hüfte versagt und schmerzstillende Medikamente unter ärztlicher Kontrolle für ausreichend befunden. Diese Position hatte das Verwaltungsgericht in Gera Anfang August für rechtens erklärt. Die Antirassistische Beratungsstelle (Abad) in Gera, die den Flüchtling unterstützt, freut sich über die Bereitschaft der Klinik. Unklar sei jedoch noch, ob die Ausländerbehörde es Jakir S. gestattet, zur Operation nach Marl zu reisen. Als Asylbewerber hat er sich im Landkreis Greiz aufzuhalten. Die Klinik legt Wert darauf, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Operation gegeben sind.

Die Abad hat für die Fahrkosten von Jakir S. und seine Verpflegung in Marl ein Spendenkonto eingerichtet. Jakir S. ist nicht der einzige Flüchtling mit einer Hüftgelenknekrose, dem ein Sozialamt eine Operation versagt. Die Abad weiß von einem dreijährigen russischen Mädchen im Landkreis Greiz mit derselben Krankheit. Auch bei ihr wolle das Sozialamt nicht für die Kosten aufkommen. Hier gebe es allerdings noch keinen Gerichtsentscheid. MARINA MAI