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Archiv-Artikel

Friedhofsmörder ins Gefängnis

Wegen eines kaltblütigen Mordes an einer Friedhofsbesucherin muss ein Berliner für acht Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Das Landgericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass der 21-Jährige vor zwei Jahren auf dem Friedhof an der Hasenheide eine Frau mit zwei Messerstichen tötete. Der Täter hatte sich Ende letzten Jahres der Polizei gestellt. Nach Ansicht des Gerichts handelte der frühere Soldat „völlig emotionslos und heimtückisch“. Er erstach die 48-Jährige, als diese Grabsteine fotografierte. „Wir wissen bis heute nicht, warum er sein Opfer ermordet hat. Es gibt keine klaren Motive“, sagte die Richterin. Dass nicht die Höchststrafe von zehn Jahren verhängt wurde, begründete sie mit den Familienverhältnissen des Täters. Sein Vater starb ein Jahr vor der Tat. „Der Täter war arbeitslos und ohne jede Perspektive. Eine Bezugsperson fehlte.“ DPA