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Archiv-Artikel

NRW unterliegt im Castor-Streit

Verwaltungsgericht weist Aufschubsantrag gegen Atomtransport aus Sachsen zurück

BRAUNSCHWEIG/AHAUS dpa ■ Nordrhein-Westfalen hat im Streit über Atommülltransporte aus dem sächsischen Rossendorf ins Zwischenlager Ahaus eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig erlitten. Einen Antrag des Landes, seinem Widerspruch gegen eine Transportgenehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen, wiesen die Braunschweiger Richter ab. Das Land NRW habe keine Befugnis für solch einen Antrag.

NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) kündigte Beschwerde gegen den Beschluss der Braunschweiger Richter am OVG Lüneburg an. Er nannte die Entscheidung „sehr enttäuschend.“ Nach gegenwärtiger Rechtslage könnten alsbald 18 Castor-Behälter von Rossendorf in drei Fuhren nach NRW gebracht werden. Die NRW-Regierung hatte darauf beharrt, den Atommüll in nur einer Fuhre per Zug auf die Reise zu schicken. Behrens hatte stets die immensen Kosten für die Sicherung mehrerer Transporte angeführt. (Az.: 1 B 231/04)