: Rückschritt-Reform
Als „Jahrhundertreform“ wurde das neue Betreuungsrecht in Fachkreisen gefeiert, als es 1992 das alte Vormundschaftsrecht ablöste. Bis dahin hatten Rechtsanwälte oft bis zu 200 Menschen verwaltet, ohne diese jemals gesehen zu haben. Die Novelle aber ersetzte die anonyme Vormundschaft über Erwachsene durch persönliche Betreuung.
Eingerichtet werden rechtliche Betreuungen durch die Grichte für Menschen, die nicht für sich selbst sorgen oder entscheiden können. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Betreuungen nur in bestimmten Aufgabenfeldern wie der Vermögensregelung oder Gesundsheitssorge festgelegt werden. Unterstützt von den Ländern will Berlin das Gesetz jetzt ändern und die Vergütung einer Betreuung nach Aufwand und Zeit durch eine Pauschale ersetzen.
Vor allem die Justizministerien der Länder erhoffen sich davon Einsparungen in Millionenhöhe. Für Betreuungen wurden die öffentlichen Haushalte im Jahr 2002 mit insgesamt 344 Millionen Euro belastet. Künftig sollen Berufsbetreuer pro Schützling monatlich nur noch 4,5 Stunden abrechnen dürfen, ab dem 4. Monat einer Betreung sind nur noch 3,5 Stunden und ab dem zweiten Jahr nur zwei Stunden gestattet.
Bundesweit sind etwa eine Million Menschen auf rechtliche Betreuung angewiesen, mit 70 Prozent werden die meisten ehrenamtlich betreut. WEI