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Archiv-Artikel

Hungern für die Freiheit der Presse

Über hundert iranische Journalisten sind seit vergangenem Samstag im Hungerstreik. Damit protestieren sie gegen das Verbot regimekritischer Zeitungen. Internationale Journalisten-Föderation verurteilt die „Machenschaften“ der iranischen Justiz

VON BAHMAN NIRUMAND

Über hundert iranische Journalistinnen und Journalisten sind am Samstag in Teheran in einen befristeten Hungerstreik getreten. Ihr Protest richtet sich gegen die Justiz, die in den letzten Wochen ihre Angriffe auf die freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Presse massiv verstärkt hat. „Wir werden ohne ein gerechtes Verfahren unserer Rechte beraubt“, stand auf einem Transparent.

Offenbar ermutigt durch den Sieg bei den Parlamentswahlen, scheinen die Konservativen entschlossen zu sein, die wenigen Freiräume, die die Reformer errungen haben, wieder zu begrenzen. Zunächst wurde die Zeitschrift Aftab, die bei den Diskussionen über Reformen und Demokratie, insbesondere über die Reform des Islam eine Vorreiterrolle spielte, verboten. Dann folgte das Verbot der Tageszeitung Waghaje-e Ettefaghieh. Ihr wurde Verbreitung staatsfeindlicher Propaganda, Beleidigung der Staatsführung sowie Verbreitung von Unwahrheiten zwecks Irreführung der Öffentlichkeit vorgeworfen. Das Verbot der Tageszeitung Djomhuriat wurde damit begründet, dass die Zeitung einige Redakteure zuvor verbotener Zeitungen wieder eingestellt habe. Die Justiz hat seit 2000 120 Zeitungen und Zeitschriften verboten.

Der 7. August gilt in Iran als Tag der Journalisten. Jährlich werden an diesem Tag die „besten Journalisten“ vom Kultusministerium ausgezeichnet. Die Streikenden haben erklärt, dass sie in Anbetracht der rigorosen Zensur diesen Tag als Trauertag begehen wollen. Sie haben ihre Kollegen aufgefordert, die offizielle Feier zu boykottieren.

Schon zuvor hatten rund 250 Journalisten mit einem offenen Brief an das Kultusministerium und Arbeitsministerium auf die Verbote reagiert. „Die ständigen Verbote der letzten Jahre haben die Möglichkeiten der Berufsausübung für Journalisten so eingeschränkt, dass viele ihren Beruf aufgeben mussten“, heißt es in dem Brief. „Wir reden hier nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung. Wir reden vom Recht der freien Berufswahl, einem natürlichen Recht, das zu den elementaren Menschenrechten gehört.“ Die Regierung sei verpflichtet, dieses Recht und die freie Ausübung des Journalistenberufs zu sichern.

Auch der Verein zur Verteidigung der Pressefreiheit protestierte in einer in Teheran veröffentlichten Erklärung gegen das Vorgehen der Justiz. „Die Zeitungsverbote, die im Vorfeld des Prozesses um den Tod der iranisch-kanadischen Journalistin Zahra Kazemi erfolgten, setzen die Kette der Übergriffe auf die Pressefreiheit fort“, schreiben die Unterzeichner. „Die häufigen Zeitungsverbote, die Verfolgung von Journalisten und die ‚Filterung‘ von Internetdiensten deuten auf eine Strategie, die die vollständige Ausrottung der freien Presse zum Ziel hat.“

Die Internationale Föderation der Journalisten (IFJ) verurteilte die „Machenschaften der iranischen Justiz“. Aidan White, Generalsekretär der IFJ, sagte: „Das tyrannische Vorgehen der iranischen Staatsanwaltschaft gegen die Presse zeugt von einer schmutzigen Politik, die beendet werden muss. Das Eintragen der Namen der Journalisten in einer schwarzen Liste und die Gleichgültigkeit, die das Gericht im Prozess um den Mord an der Journalistin Zahra Kazemi an der Tag gelegt hat, widerspiegeln die Feindschaft der Justiz gegen die freie Presse.“

Zehn namhafte iranische Journalisten im Exil haben sich in einer am Samstag veröffentlichten Erklärung den Protesten ihrer Kollegen in Iran angeschlossen. Die Zeitungsverbote und Urteile gegen Journalisten hätten die „Rechtsprechung in Iran „ad absurdum geführt“, heißt es dort. Die angegebenen Gründe für die Verbote seien selbst für iranische Justiz ohne Beispiel. Das Verbot von über hundert Zeitungen habe tausende von Journalisten zur Arbeitslosigkeit verdammt. Zurzeit seien über siebzig der bekanntesten Journalisten des Landes aus dem Kreis ihrer Kollegen ausgeschlossen, weil sie sich entweder in Haft befinden oder Drohungen ausgesetzt seien.

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