: Internetwerbung für Ärzte erlaubt
KARLSRUHE afp ■ Zahnärzte dürfen im Internet und in den Gelben Seiten für sich werben, wenn die gemachten Aussagen sachlich gehalten sind, entschied das Bundesverfassunggericht gestern. Damit gab das Gericht einer Klage zweier Zahnärzte statt, die von einem Standesgericht zu Geldstrafen verurteilt worden waren. Sie hatten im Internet und dem örtlichen Telefonbuch mit Angaben zu ihrer Person beziehungsweise besonderen Behandlungsmethoden auf sich aufmerksam gemacht. Die Wahl des Mediums Internet für Werbung rechtfertige es nicht, die Grenzen berufswidriger Werbung für Zahnärzte enger zu ziehen, heißt es in dem Urteil. Bei Internetwerbung handele es sich im Gegensatz zu anderen Werbeformen zudem um eine passive Darstellungsplattform, die potenziellen Patienten nicht unaufgefordert aufgedrängt werde. Bereits Anfang August hatte das Gericht entschieden, dass Kliniken im Internet für sich werben dürfen, solange die Informationen angemessen und sachlich sind. Die beiden Zahnärzte hatten auf ihrer Homepage ihre Ausbildung beschrieben und die Schwerpunkte ihrer Arbeit sowie ihre Hobbys angegeben.