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Archiv-Artikel

Glückwunsch nach Hamburg

Betr.: „Gericht rettet Neuenfelde vor Airbus“, taz hamburg v. 11. 8.

In Hamburg funktioniert er also noch, der sog. Rechtsstaat. In Bremen urteilt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in ähnlicher Sache ganz anders. Hier wird, im Zuge einer Stadtentwicklungsmaßnahme, Enteignung zugunsten privater Dritter ohne weiteres als zulässig angesehen.

Ein ehemaliger Bausenator äußert hier schon mal den Wunsch nach Abschaffung sämtlicher Klagemöglichkeiten betroffener Eigentümer. Der regierende Bürgermeister – in seiner Funktion als Justizsenator – weist Pläne zur Zusammenlegung Bremer und Niedersächsischer OVG mit der Begründung zurück, „das Bremische OVG müsse Entscheidungen im Sinne Bremens treffen“ – nicht etwa nach Recht und Gesetz. Und der ehemalige Vorsitzende des Oberverwaltungsgerichts – ein Studienkollege des Bürgermeisters – bezeichnet sich ungerügt als „politischen Mitgestalter“ – nicht etwa als unabhängigen Juristen.

Es weht eben doch ein merkwürdiger Wind im Dorf mit Straßenbahn. Claus Aumund-Kopp, Bremen