Röwekamp: Keine Gnade für Asylbewerber

Der neue Innensenator räumt auf mit der Humanität seines Vorgängers und will „Abschiebehindernisse beseitigen“

Bremen taz ■ Dem neuen Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) war sein Amtsvorgänger Kuno Böse (auch CDU) zu lasch. Das hat er auf seiner ersten Pressekonferenz im Amt demonstrativ deutlich gemacht. Im ersten Halbjahr 2003 habe es „nur“ 152 Abschiebungen gegeben, im Jahr 2002 waren es 440. Der Trend sei offenbar „rückläufig“ gewesen - das soll sich ändern. Er wolle, formulierte der Neue, „Abschiebehindernisse beseitigen“.

Abschiebehindernis Nummer 1 seien falsche Identitätsangaben. Viele Asylbewerber kämen ohne Ausweispapiere an, und es sei schwierig, Ersatzpapiere zu beschaffen. Einige Länder wie Libyen weigerten sich, andere würden in die Papiere eine zu kurze Frist schreiben. Da solle die Bundesregierung wirtschaftlichen und diplomatischen Druck ausüben.

Abschiebehindernis Nummer 2 seien die „gesundheitlichen Prüfungen“ vor dem Vollzug der Abschiebung. Der Sozialpsychiatrische Dienst attestiere Reiseunfähigkeit wegen „posttraumatischer Belastungsstörungen“. Bei derartigen Gutachten habe das Innenressort vor dem Verwaltungsgericht keine Chance. Er, Röwekamp, wolle mit den betroffenen Stellen darüber reden, „in welchem Umfang solche ärztlichen Stellungnahmen erforderlich“ sind.

Drittes Abschiebehindernis sei der „sehr weit gehende Schutz von Ehe und Familie“, findet Röwekamp. Schon bei der Erkrankung eines minderjährigen Kindes könne man die ganze Familie nicht abschieben. Röwekamp will „Teilausreisegruppen“ bilden, um Familien trennen zu können.

Wer seine Herkunft „verschleiert“, soll per „Mitwirkungspflicht“ an der Beschaffung gültiger Ausreisepapiere beteiligt werden, andernfalls in Beugehaft genommen werden. Das soll eine Bundesratsinitiative ermögllichen. Nur so ließen sich „Herkunftsverschleierer in den Griff bekommen“.

Vom gestrigen Tag an gibt es auch kein Pardon mehr für erwachsene Kinder von Asylbewerbern, denen vorgeworfen wird, ihre Duldung unter Angabe falscher – libanesischer – Identität erschlichen zu haben. Innensenator Kuno Böse hat solche Menschen, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind und ihre Integrationsbemühungen nachweisen konnten, in die „Altfallregelung“ einbezogen. Dies gilt seit gestern nicht mehr. Röwekamp erklärte, er habe den Erlass von Böse immer schon „für falsch erachtet“. Eine von Grünen und SPD geforderte „Härtefallkommission“ lehnt Röwekamp ab.

kawe