: Scheinbar verliebt
Eine Düsseldorfer Beamtin verweigert einem deutsch-mazedonischen Paar die Heirat. Sie vermutet eine Scheinehe, obwohl die Frau schwanger ist
VON ULLA JASPER
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, so steht es in Artikel sechs des Grundgesetzes. Dass das jedoch nicht immer gilt, zeigt ein Fall aus Düsseldorf-Benrath. Dort hat eine Standesbeamtin die Eheschließung zwischen einer 19-jährigen schwangeren Deutschen und einem 24-jährigen Mazedonier abgelehnt. Ihr Verdacht: Es handele sich um eine Scheinehe.
„Ihre Eheschließung lehne ich ab“, teilte die Standesbeamtin den beiden Antragstellern schriftlich mit. Zur Begründung schreibt sie, der ungesicherte Aufenthaltsstatus des Mazedoniers Sabit T. sowie die Tatsache, dass er und seine Freundin Sabrina H. sich erst seit drei Monaten kennen, hätten „die Vermutung nahe gelegt, dass hier eine Ehe zum Zwecke der Aufenthaltssicherung geschlossen werden soll“.
Grundlage der Entscheidung ist Paragraph 5 des Personenstandsgesetz (PstG). Demnach muss der Standesbeamte bei konkreten Anhaltspunkten ermitteln, ob es sich bei der zu schließenden Ehe um eine so genannte Scheinehe handeln könnte. In der alltäglichen Behördenpraxis liegen schon ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine Ermittlung vor, wenn einer der beiden Antragsteller Deutsche/r ist und der/die andere Nicht-EU-AusländerIn. Der Grund: Durch die Heirat mit einem oder einer Deutschen erwirbt ein/e Nicht-Deutsche/r ein Aufenthaltsrecht. Dadurch fallen binationale Ehen schnell unter den Generalverdacht der Scheinehe.
Auch Udo Vetter, der Anwalt der beiden Verlobten, zeigt Verständnis für die grundsätzliche Skepsis der Standesbeamten. „Es gibt sicherlich dutzende Fälle, in denen solche Ermittlungen angebracht sein könnten.“ Doch in diesem konkreten Fall entbehre die Vermutung jeglicher Grundlage. Wer sich auch nur ein bisschen mit den beiden unterhalte, der merke, dass sie wirklich verliebt seien. „Außerdem ist Sabrina im dritten Monat schwanger und Sabit hat die Vaterschaft anerkannt. Damit ist der Punkt der Scheinehe doch nun wirklich entkräftet“, so Vetter.
Die Standesbeamtin sieht das anders: „Bei der Befragung ergaben sich erhebliche Widersprüche zwischen Ihren Angaben und denen Ihres Verlobten hinsichtlich des Ablaufs des Kennenlernens, der weiteren Treffen, des Ablaufs des letzten Jahres usw“, schreibt die Beamtin in der Begründung der Ablehnung an Sabrina.
Der Chef des Düsseldorfer Standesamts, Klaus Bachtenkirch, stimmt seiner Beamtin zu: „Wir haben bei der Befragung einen Katalog von 40 Fragen. Eine gewisse Übereinstimmung bei den Antworten sollte man doch wohl voraussetzen können, wenn die Menschen heiraten wollen.“ Auch die anerkannte Vaterschaft sei nicht zwingend ein Beweis: „Im Internet findet man unzählige Webseiten, auf denen genau beschrieben wird, was man tun muss, um eine Scheinehe durchzukriegen – zum Beispiel eine fremde Vaterschaft anzuerkennen.“ Da die Behörden keine Möglichkeit hätten, einen Vaterschaftstest anzuordnen, sei nicht zu belegen, ob Sabit der Vater sei.
Bachtenkirch wehrt sich jedoch gegen den Eindruck, dass „nur das Standesamt weiß, was Liebe ist“. Sicherlich gebe es bei dem Fragenkatalog auch einen gewissen Ermessensspielraum für die Standesbeamten. Er hat deshalb dem Paar vorgeschlagen, es einfach in einem anderen Amt nochmal zu versuchen.