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Archiv-Artikel

PDS: Stadt kann Hartz-Folgen mildern

Von SUG

Angesichts des letzte Woche vorgestellten neuen Kölner Mietspiegels, der „eine erneute Steigerung der Mieten in Köln auslösen wird“, hat die PDS der Stadtverwaltung Vorschläge gemacht, wie Armut infolge der Hartz-Gesetze gemildert oder bekämpft werden könne. So solle erstens die Kölner Mietobergrenze für Arbeitslosengeld-II-Bezieher um mindestens 20 Prozent erhöht werden. Der angenommene durchschnittliche Quadratmeterpreis der Verwaltung von 6,60 Euro stamme aus dem Jahr 1997. Seitdem habe sich die Durchschnittsmiete um rund 19 Prozent erhöht, wie der neue Mietspiegel zeige.Komme es trotzdem zu einer deutlichen Überschreitung der Mietobergrenze, solle die Stadtverwaltung den Betroffenen ein Wohnangebot machen. Dabei könne auch auf die 42.000 Wohnungen der GAG/Grubo zurückgegriffen werden. Zweitens schlägt die PDS vor, beim Sozialamt eine Beschwerdestelle einzurichten, an die sich Betroffene bei Streitfragen zur Leistungsberechtigung richten können, bevor es zu formellen Widerspruchs- und Klageverfahren kommt.Drittens solle die Stadt einen Kriterienkatalog zur Beschäftigungsförderung erstellen. Der müsse ausschließen, dass Leistungsempfänger zu gemeinnütziger Arbeit gezwungen würden. Auch dürften beschäftigungspolitische Maßnahmen nicht mit dem Abbau sozialversicherungspflichtiger Jobs einher gehen. SUG