: Hartz IV: Besserer Datenschutz
BERLIN rtr ■ Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, betrachtet seine Bedenken bei der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform als weitgehend ausgeräumt. In Gesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit seien erhebliche Verbesserungen für den Datenschutz der Antragsteller für das künftige Arbeitslosengeld II erreicht worden, teilte Schaar gestern in Bonn mit. Nur wenige Punkte zur Gestaltung der Antragsvordrucke für die neue Unterstützung seien offen geblieben. Schaar hatte im Juli noch mit dem Gang vor die Gerichte gedroht. Bei der nächsten Auflage der Antragsformulare werde die Bankverbindung des Vermieters nicht mehr erhoben. Auch in anderen Details gebe es Verbesserungen. Zudem werde die BA prüfen, ob Angehörige eines Antragstellers ihr Gehalt auch ohne Weitergabe des BA-Vordrucks an ihren Arbeitgeber nachweisen könnten.