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Archiv-Artikel

Kartellamt will Zugeständnisse

Von STG

BERLIN taz ■ Der geplante Zusammenschluss des deutschen Kabelnetzes kann aus Sicht des Bundeskartellamts nur noch zustande kommen, wenn die beteiligten Unternehmen „deutliche Zugeständnisse“ machen. Die Behörde hatte am Montag vorläufig die Fusion der Kabel Deutschland GmbH (KDG) mit den drei verbleibenden regionalen Netzbetreibern Ish (NRW) Iesy (Hessen) und Kabel Baden-Württmberg untersagt. „Nach bisheriger Einschätzung führt das Vorhaben zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von KDG“, so gestern Kartellamtschef Ulf Böge. Dies gelte vor allem für das Verhältnis zwischen KDG und den TV-Sendern. Auch die KDG-Argumentation, nur durch eine Fusion könne das Netz für Internet-Dienste ausgebaut werden, wies das Kartellamt zurück. Dies sei „nicht erkennbar“, so Böge. Er bestätigte außerdem Vorermittlungen gegen KDG und die Deutsche Telekom wegen vermuteter illegaler Absprachen der Konkurrenten beim Breitband-Kabel-Internet. Telekom und KDG wiesen den Vorwurf zurück. KDG muss binnen zwei Wochen auf die Fusions-Abmahnung reagieren, endgültig entschieden wird am 7. Oktober. STG