Wahlrecht

Ende der 80er Jahre richteten Schleswig-Holstein und Hamburg (durch die SPD regiert) das Kommunalwahlrecht für alle hier lange ansässigen Ausländer ein. Die CDU-geführten Länder Baden-Württemberg und Bayern klagten vor dem Bundesverfassungsgericht und bekamen Recht: Nach dem Urteil der Karlsruher Richter muss zur Einführung eines Wahlrechts für Ausländer der Volksbegriff des Artikels 116 erweitert werden. Dies bedurfte jedoch einer Zwei-Drittel-Mehrheit und war mit der CDU nicht zu machen. Nur für EU-Bürger musste Deutschland auf Druck der EU ein kommunales Wahlrecht einführen. Die Nicht-EUler wurden mit der festen Verankerung von Ausländerbeiräte getröstet. NAW