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Archiv-Artikel

vor dem urteil

Der Kopftuchstreit

Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz im langjährigen Kopftuchstreit zwischen der Pädagogin Fereshta Ludin und dem Land Baden-Württemberg die Frage, ob muslimische Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen dürfen.

Annette Schavan, Baden-Württembergs Kultusministerin (CDU), hatte Ludin 1998 nach dem Referendariat unter Berufung auf die staatliche Neutralitätspflicht nicht in den Schuldienst übernommen, „solange Frau Ludin auf das Kopftuch besteht“.

Seit 1999 wiesen das Stuttgarter Verwaltungsgericht, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und im Juli 2002 das Bundesverwaltungsgericht Ludins Klage dagegen ab.

Ludin unterrichtet inzwischen an der islamischen Grundschule des „Islam-Kollegs“ in Berlin. Ein Streit zwischen Ludin und der Feministin Alice Schwarzer entbrannte, nachdem jene geschrieben hatte, das „Islam-Kolleg“ dürfe laut Gerichtsentscheid als Tarnorganisation von Milli Görüs bezeichnet werden.

In Deutschland leben 3,2 Millionen Muslime.