Streit um Medikamente vertagt

Gestern erklärte sich das Landgericht Düsseldorf im Streit um den Verkauf von Medikamenten in der Drogeriekette dm für nicht zuständig. Die Zentrale für unlauteren Wettbewerb will weiterklagen

VON ELMAR KOK

Das Landgericht in Düsseldorf hat sich beim Streit um den Verkauf von Medikamenten und rezeptpflichtigen Arzneien gestern juristisch geschickt aus der Affäre gezogen. Es erklärte sich im Streit zwischen den dm-Drogeriemärkten und der Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb kurzerhand für nicht zuständig und verwies den Fall an die ordentlichen Verwaltungsgerichte. Die Drogeriekette dm hatte in niederrheinischen Filialen Rezepte gesammelt und diese von der holländischen Europa-Apotheke bearbeiten lassen. Kunden von dm konnten ihre Medikamente ein paar Tage später in den Märkten abholen.

Christiane Köber, Rechtsanwältin und Mitglied der Geschäftsleitung der Wettbewerbszentrale räumt einen Fehler ein. „Wir hätten in Karlsruhe, dem Hauptsitz der dm-Drogeriekette klagen müssen“, sagt sie. Dennoch wirft sie dem Gericht vor, es habe „sich erleichtert zurückgezogen“. Daher habe sie vor, die Klageabweisung vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht anfechten zu lassen, sagt Köber.

Die Düsseldorfer Zivilkammer hatte nicht nur die Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale als unzulässig zurückgewiesen, sondern auch erklärt, dass es keinen weiteren Anlass für eine einstweilige Verfügung gegen den Medikamentenverkauf gebe. Denn die Drogeriekette habe nach dem Einschreiten des Düsseldorfer Gesundheitsamtes den Verkauf in den acht Testfilialen gestoppt. Köber legt Wert darauf, „dass im Interesse aller Branchen ein Urteil gefällt wird“. Denn es dürfe nicht sein, dass Unternehmen Millionen investierten, ohne dass es Rechtssicherheit gebe, sagt sie.

Das jetzt vertagte Verfahren ist aber nicht das einzige, das sich mit den Arzneimittelgeschäften der dm-Kette beschäftigen wird. So kündigte Herbert Arthen, Sprecher der Drogeriemärkte, an, dass gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Gesundheitsamtes Widerspruch eingelegt worden sei. „Im Moment ist unser Versuch nur Unterbrochen“, sagt Arthen. Auch der Apothekerverband Nordrhein will wegen des Arzneimittelhandels noch vor den Kadi. Uwe Hüsgens, Geschäftsführer des Apothekerverbandes sagte der taz, „dass es noch eine Verhandlung in Mönchengladbach geben wird“. Dort werde eine Apothekerin gezielt gegen eine Filiale von dm klagen, sagt Hüsgens. Vom Mönchengladbacher Gericht könne der Fall nicht abgewiesen werden, da die Geschädigte sich direkt gegen die Filiale zur Wehr setze, sagt der Verbandsgeschäftsführer.

Zuvor hatte das NRW-Gesundheitsministerium erklärt, das Sammeln von Rezepten in gewerblichen Betrieben sei „aus gutem Grund ebenso untersagt, wie die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken“. Da der Versandhandel mit Arzneimitteln seit Jahresbeginn erlaubt ist, werden nun die Gerichte klären müssen, welcher Art der dm-Arzneimittelvertrieb ist.