: Weiche Gesetze für weiche Drogen
Mehr als sechs Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch straffrei. SPD und PDS begrüßen Initiative der FDP. Die will, wie die Grünen, auch Modellprojekt zu kontrollierter Abgabe
Bis zur Legalisierung von Cannabis ist es noch ein weiter Weg. Aber außer der CDU erweisen sich die Abgeordnetenhausfraktionen als lernfähig. Die Landesrichtlinien, in denen die Straffreiheit für den Besitz von geringen Mengen Cannbis zum Eigenverbrauch festgelegt sind, könnten alsbald im Sinne der Konsumenten geändert werden.
Bislang gilt in Berlin, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren bei einem Besitz von bis zu 6 Gramm einstellen muss. Die Grünen fordern, dass die Straffreiheitsgrenze – so wie in Schleswig-Holstein – auf 30 Gramm angehoben wird. Die FDP hat sich in einem Antrag für 15 Gramm ausgesprochen. Die drogenpolitischen Sprecher von SPD und PDS begrüßten gestern die Pläne, wollten sich aber noch auf keine konkrete Menge festlegen. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) sagte der taz, sie könne sich eine Einstellung bis 15 Gramm „gut vorstellen“, weil sich dies im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bewege. FDP und Grüne fordern darüber hinaus in Berlin ein Modellprojekt „zur kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten in lizenzierten Abgabestellen“ – die Liberalen wollen aber zunächst den Bund zu Gesetzesänderungen auffordern, die Grünen wollen es sofort. Der Senat müsste dazu eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesamt für Arzneimittel beantragen. Dass ein ähnlicher Antrag von Schleswig-Holstein 1994 abgelehnt worden war, ist für den Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann kein Hindernis: Schließlich habe seither die Bundesregierung gewechselt. PLU