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Archiv-Artikel

Grundgesetz für Bildung

Durch eine Grundgesetzänderung will Barbara von Wnuk-Lipinski, Mitglied im CDU-Vorstand, Staatsausgaben für Bildung Vorrang vor allen anderen Etats geben. Artikel 20, der die Staatsziele bestimmt, soll wie folgt ergänzt werden: „Die Zukunftschancen der nachwachsenden Generationen sind von herausragender Bedeutung ... Ausgaben für Bildung und Erziehung haben deshalb Vorrang bei der Aufstellung der öffentlichen Haushalte.“