: KEIN TARIFLOHN
Die Sozialhilfe sah früher zwei Varianten von „Arbeitsgelegenheiten“ vor: Entweder wurde das „übliche Arbeitsentgelt“ gezahlt, also eine Form von Tariflohn, oder aber es gab eine „Mehraufwandsentschädigung“. Auch Hartz IV kennt im Gesetzestext beide Varianten. Dennoch hat sich Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) entschieden, nur noch Mehraufwandsentschädigungen von 1 Euro anzubieten.