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Archiv-Artikel

die rechtslage

Definitionen

Eine Aufenthaltsbefugnis wird von den Behörden meistens für zwei Jahre erteilt und dann verlängert. Die Flüchtlinge erhalten eine von der Arbeitsmarktlage unabhängige Arbeitserlaubnis.

Eine Duldung ist die Vorstufe zur Abschiebung. Duldungen müssen je nach Ermessen der Ausländerbehörde monatlich, zweimonatlich oder viertel- und halbjährlich neu beantragt werden. „Geduldete“ erhalten in Berlin – wegen des Vorrangs von arbeitslosen Deutschen sowie Migranten mit sicherem Aufenthalt – keine Arbeitserlaubnis und sind deshalb von der Sozialhilfe abhängig. Kinder von Geduldeten dürfen auch bei erfolgreichem Schulabschluss in Berlin in der Regel keine Ausbildung machen und nicht studieren.

Eine Grenzübertrittsbescheinigung erhält, wer innerhalb von kürzester Zeit abgeschoben werden soll.