: EU regelt Gewinnsteuern
EU-Finanzminister für gemeinsame Grundlagen der Firmenbesteuerung. Keine Einigung zum Stabilitätspakt
SCHEVENINGEN afp/dpa ■ Unternehmensgewinne in Europa sollen künftig zumindest teilweise nach gemeinsamen Vorschriften versteuert werden. Damit folgten die EU-Finanzminister Vorschlägen der EU-Kommission, für die Firmensteuern eine einheitliche Berechnungsgrundlage heranzuziehen. Nur 5 der 25 Mitgliedstaaten sprachen sich laut Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein grundsätzlich gegen neue EU-Regeln für die Unternehmenssteuern aus. Einheitliche Steuersätze sollen nach Ansicht der meisten Minister damit nicht verbunden werden. Frankreichs Finanzminister Nicolas Sarkozy bekräftigte seine Forderung, dass Mitgliedstaaten keine EU-Fördergelder erhalten sollten, die eine Nullsteuer auf Konzerngewinne erheben.
Europäische Zentralbank und Deutsche Bundesbank sind uneins in der Bewertung der geplanten Reform des Euro-Stabilitätspakts. EZB-Präsident Jean-Claude Trichet sagte beim Finanzministertreffen: „Wir sind sehr weitgehend einverstanden mit dem, was die Kommission vorgeschlagen hat.“ Dagegen legte die Bundesbank die Kommissionsvorschläge als Schwächung des Pakts aus. Die Finanzminister erzielten bei der ersten Debatte über den Vorschlag der Kommission, den Pakt in zentralen Fragen flexibler zu handhaben, keine Einigung. Finanzminister Hans Eichel bekräftigte seine Zusage, das deutsche Staatsdefizit 2005 wieder unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu drücken. Er schränkte aber ein, dass dies nur bei 1,8 Prozent Wachstum möglich sei.
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