: Selbsthilfe ist alles
Pleiten von Reiseveranstaltern sind keine Seltenheit – doch nur PauschaltouristInnen sind vor den schlimmsten Folgen geschützt. Wenn sie vor Antritt der Reise einen Sicherungsschein ausgehändigt bekommen – und das ist Pflicht – garantiert ihnen dieser den Rücktransport. VerbraucherschützerInnen allerdings warnen: In diesem Bereich spiele sich allerhand Zweifelhaftes ab.
Reisende, die nur die Hin- und Rückfahrt auf einer Fähre buchen, betrifft die Sicherungsschein-Regelung nicht. Sie müssen sich im Notfall im Ausland an die Deutsche Botschaft wenden. Die arbeite nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“, bestätigt das Auswärtige Amt. Man gebe Rat, wie Verwandte möglichst schnell Geld ins Reiseland überweisen könnten, beschaffe Ersatzpapiere oder helfe mit Bescheinigungen, die die Visumsbeschaffung für die Rückreise auf dem Landweg erleichtern sollen. Dies sei auch im Falle der geplatzten Fährverbindung zwischen Ancona und Beirut geschehen. In größter Not würden auch überschaubare Summen an Geld geliehen. ede