: Hinein ins Vergnügen
Weserschwimmer dürfen im Sommer zweimal in Bremerhaven in der Weser schwimmen. Dort ist es nämlich sonst verboten – obwohl es südlich und nördlich der Stadt längst wieder ein Volkssport ist
AUS BREMEN BENNO SCHIRRMEISTER
Das Wasser der Flüsse gehört allen, auch in Bremerhaven. Deshalb dürfen die Weserschwimmer in diesem Sommer zweimal auch dort baden gehen. Unter der Bedingung, dass der Sportverein die Haftung übernimmt.
Eine entsprechende Sondergenehmigung hatte der Verein schon für den Sommer 2006 beantragt – und erhalten. Im Jahr 2007 wurden zwei Termine beantragt, doch das Bremische Hafenamt ließ die Badepartys platzen. Wogegen der Vorsitzende Weserschwimmer Harm Ehlers Klage eingereicht hatte. Offenbar mit – wenn auch verzögertem – Erfolg.
Denn es gibt zwar kein Urteil und selbst den entsprechenden Vergleich konnte die Vertreterin der Behörde in der gestrigen Verhandlung noch nicht mitformulieren, da sie ohne Vollmacht ins Rennen geschickt worden war. Aber Viggo Eberle-Herm, Präsident des Bremer Verwaltungsgerichts, ließ keinen Zweifel daran, dass der Genehmigungsbehörde kaum Spielraum für ein Nein bleibe: „Je stärker sie an dem grundsätzlichen Verbot festhalten, desto großzügiger müssen sie bei den Ausnahmen sein.“
Vor allem dann, wenn das grundsätzliche Verbot so fragwürdig sei. Bremerhaven nämlich kann sich nicht nur rühmen, einzige Großstadt an der deutschen Nordseeküste mit Sandstrand in der City zu sein. Bremerhaven verfügt auch, an eben dieser Stelle, über das einzige Weserstrandbad, wo das Schwimmen nicht erlaubt ist.
Das war nicht immer so. Im Jahre 1926, als es eröffnet wurde, war das Baden selbstverständlich legal. Und 1967, als der Magistrat das Verbot verhängte, entsprach das dem allgemeinen Trend. Die Gewässergüteklasse zwischen Hannoversch Münden und Flussdelta lag bei III – das heißt: stark verschmutzt – mit deutlicher Tendenz in Richtung IV, was Fachleute als „übermäßig verschmutzt“ übersetzen. Zudem war mit der Planung des ersten Containerhafens nördlich des Stadtzentrums gerade erst begonnen worden. „Das Verbot“, so Eberle-Herm, „war damals garantiert gerechtfertigt“.
Heute allerdings spielt sich das Kerngeschäft, hafentechnisch betrachtet, in deutlicher Entfernung vom Stadtzentrum ab. Und hydrologisch spricht man von einer ordentlichen bis guten Wasserqualität. „Das Baden in der Weser“, so hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen schon 2005 festgestellt, „ist wieder zum beliebten Volkssport geworden“: Deshalb, und weil der Fluss Bundeswasserstraße ist, musste es Verhaltensregeln formulieren. Etwa, dass die Badenden „nicht in den Kurs der Fahrzeuge hineinschwimmen“ oder „Schifffahrtszeichen erklimmen“ dürfen.
Allein zwischen Bremen und Brake wurden seinerzeit bereits 20 Kilometer Sandstrand verzeichnet, die bundesländerübergreifende Flussgebietsgemeinschaft Weser kennt noch mehr Badestellen: Auf der linken Seite kurz vor Nordenham etwa, vis-à-vis von Bremerhaven. Und bei Wremen und Spieka etwas nördlich der Stadt. Die Badegewässer-Richtwerte der EU wurden 2007 fast überall eingehalten.
Am Strandbad Bremerhaven wird nicht gemessen. Weil sich da ja eh niemand in die Fluten stürzen darf. Und weil, etwas weiter südlich die Zentralkläranlage das aufbereitete Wasser einleitet. Bei Flusskilometer 66 hat sich ihre Fahne voll entfaltet. Die Chancen, dort die strengen Badegewässergrenzwerte einzuhalten, darf man getrost für gering erachten. Schwimmen aber, so hat das Franzius-Institut der Universität Hannover im Auftrag des Magistrats schon 2003 herausgefunden, „ist dort grundsätzlich möglich“. Und wer’s mag, kann es jetzt auch tun. Wenigstens zweimal im Jahr.