Zweiräder im Grünen : Freytags-Radler im Park-Verbot
Mitunter mutet es wunderlich an, womit dieser Senat sich so alles beschäftigt, fast könnte gelegentlich der Verdacht keimen, es handele sich um Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in eigener Sache. Gibt eben immer was zu tun.
kommentarvon sven-michael veit
Und vornehmlich zu verbieten. Dann aber auch gleich so, dass Maßstäbe gesetzt werden. Das schärfste aller deutschen Polizeigesetze, das atmungsaktivste aller schulischen Rauchverbote, den wegweisendsten aller Radfahrbußgeldkataloge – ein Superlativ muss mindestens sein.
Doch nicht weit ist bisweilen der Weg in die Lächerlichkeit. Und nicht nur bei Extremfällen wie dem Abkassieren von Eltern, die ihr Kind durch den Stadtpark radelnd zur Kita fahren, weil ihnen das sicherer scheint als die Benutzung eines ebenso schmalen wie holperigen Gehwegs an der Hauptstraße.
Auf solche Ideen können nur Leute kommen, deren Weltbild sich zuallererst an Verbotsschildern orientiert, die Übersichtlichkeit durch Repression erzwingen wollen. Radeln im Grünen mit Bußgeldern zu ahnden, ist ein Paradebeispiel für Irrsinn von Amts wegen.
Und dokumentiert unverändert die offiziell bestrittene Einstufung von RadlerInnen als nicht-gleichberechtigte VerkehrsteilnehmerInnen. Denn in der politischen Realität dieser Stadt wird das Fahrrad als etwas betrachtet, dem höchstens mal am Sonntag Ausflug gewährt werden darf. Daran wird auch eine etwaige Liberalisierung des Park-Verbotes wenig ändern.
Wer will schon ein behördlich gestatteter Freytags-Radler sein.